Welche E-Mail-Adresse sollte ich für E-Rechnungen angeben?
Um Ihre Rechnungsverwaltung effizient und übersichtlich zu gestalten, empfehlen wir die Nutzung einer speziellen E-Mail-Adresse ausschließlich für den Empfang von E-Rechnungen. So behalten Sie den Überblick und vermeiden, dass Rechnungen in überfüllten Postfächern verloren gehen.
✅ Verhindert das Übersehen wichtiger Rechnungen ✅ Erleichtert die Weiterleitung an die Buchhaltung oder Steuerberatung ✅ Unterstützt eine einfache und gesetzeskonforme Archivierung ✅ Reduziert Verzögerungen bei der Rechnungsbearbeitung
Falls Sie eine Buchhaltungssoftware nutzen, prüfen Sie, ob diese eine eigene E-Mail für den Rechnungsempfang bereitstellt. Viele Systeme ermöglichen eine automatische Erfassung und Buchung, was Ihnen Zeit spart!
Ja, E-Rechnungen sind steuerlich gleichwertig mit Papierrechnungen. Das bedeutet, dass sie – sofern die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist – die Mehrwertsteuer korrekt ausweisen müssen.
Enthalten E-Rechnungen die Mehrwertsteuer?
Was muss auf einer E-Rechnung stehen?
Damit eine E-Rechnung steuerlich anerkannt wird, müssen folgende Angaben enthalten sein:
📌 Pflichtangaben: ✔ Name und Anschrift von Absender und Empfänger ✔ Eindeutige Rechnungsnummer ✔ Rechnungsdatum
✔ Beschreibung der Leistung oder Ware ✔ Nettobetrag, Mehrwertsteuersatz und Mehrwertsteuerbetrag ✔ Gesamtbetrag der Rechnung
💡 Tipp: Falls die Mehrwertsteuer fehlt oder falsch berechnet wurde, sollten Sie eine korrigierte Rechnung anfordern, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
E-Rechnungen sind nicht nur praktisch und umweltfreundlich, sondern ermöglichen auch eine schnelle und unkomplizierte Buchhaltung. Nutzen Sie die Vorteile der digitalen Rechnungsverarbeitung! 💻📑
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