Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft. Es verpflichtet private Wirtschaftsakteure dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen beispielsweise Computer, Smartphones, Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen barrierefrei sein.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und Verbraucher? Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass sie keine Barrieren für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen darstellen. Das betrifft unter anderem die Bedienbarkeit von Websites, Software und Selbstbedienungsterminals. Für Verbraucher bedeutet das mehr Teilhabe und eine verbesserte Nutzererfahrung in vielen Lebensbereichen – von Online-Banking bis hin zum digitalen Ticketkauf.
Die Anforderungen des BFSG orientieren sich an international anerkannten Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die Usability ihrer digitalen Angebote für alle Menschen zu verbessern.
Eine barrierefreie App ist so entwickelt, dass sie von allen Menschen, unabhängig von möglichen Einschränkungen, genutzt werden kann. Dies umfasst unter anderem die Kompatibilität mit Screenreadern für sehbehinderte Nutzer, klare und verständliche Navigation sowie ausreichende Kontraste und Schriftgrößen. Ziel ist es, allen Nutzern eine uneingeschränkte und intuitive Bedienung zu ermöglichen.
Barrierefreie Apps: Was bedeutet das?
Sind PDFs barrierefrei?
Ein barrierefreies PDF ist so gestaltet, dass es von Menschen mit Behinderungen problemlos gelesen und navigiert werden kann. Dies beinhaltet die Verwendung von Textalternativen für Bilder, korrekte Überschriftenstrukturen und die Möglichkeit, das Dokument mit Tastatur oder Screenreader zu bedienen. Die Erstellung solcher Dokumente erfordert spezifische Kenntnisse und sollte von Anfang an im Dokumentenerstellungsprozess berücksichtigt werden.
Barrierefreie Eingänge im Internet: Mehr als nur eine zugängliche Oberfläche
Ein barrierefreier Eingang im Internet bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, problemlos auf eine Website oder eine digitale Plattform zugreifen können. Dabei geht es nicht nur um eine optisch ansprechende Gestaltung, sondern vor allem um eine intuitive, leicht verständliche und technisch zugängliche Benutzerführung.
Dazu gehören unter anderem eine klare Navigation, gut lesbare Schriftgrößen, ausreichende Kontraste, alternative Texte für Bilder sowie die Kompatibilität mit Screenreadern. Zudem sollten interaktive Elemente wie Formulare oder Buttons auch mit der Tastatur bedienbar sein, um eine uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.
Ziel ist es, digitale Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass alle Menschen gleichermaßen auf Informationen und Services zugreifen können. Barrierefreiheit im Internet ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Nutzerfreundlichkeit für alle.
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