kann man rechnungen noch in papie form verlangen 2025 und was ändert sich selbst ständig

Rechnungen 2025: Bleibt die Papierrechnung erhalten?

Was ändert sich ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die Unternehmen und Selbstständige betrifft: Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) werden zur Pflicht!

Das bedeutet:

✔ Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Papierrechnungen und einfache PDFs sind nur noch mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
✔ Ab 2028 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich zur Pflicht – ein einfaches PDF oder eine gescannte Rechnung reicht dann nicht mehr aus.

Übergangsfristen für Unternehmen und Selbstständige

📅 2025–2026: Papierrechnungen und PDFs sind weiterhin erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.
📅 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 € dürfen noch Papierrechnungen nutzen.
📅 Ab 2028: Nur noch strukturierte E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) sind zulässig!

Was bedeutet das für Selbstständige?

🔹 Ab 2025 müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
🔹 Bis 2028 haben Sie Zeit, sich auf die verpflichtende Umstellung vorzubereiten.
🔹 Wer bisher nur Papierrechnungen oder PDFs nutzt, sollte auf eine Rechnungssoftware mit E-Rechnungs-Funktion umsteigen.

Vorteile der E-Rechnung

Schnellere Verarbeitung: Automatisierter Rechnungsworkflow spart Zeit.
Kosteneffizient: Weniger Papier-, Druck- und Versandkosten.
Umweltfreundlich: Digital statt Papier – nachhaltiger Geschäftsverkehr.
Zukunftssicher: Erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und schützt vor Bußgeldern.

So bereiten Sie sich vor

✔ Prüfen, ob Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen unterstützt.
✔ Sich mit den E-Rechnungsformaten XRechnung und ZUGFeRD vertraut machen.
✔ Klären, ob Ihre Geschäftspartner bereits E-Rechnungen bevorzugen.
✔ Prozesse frühzeitig anpassen, um 2028 problemlos umzustellen.

🚀 Die Zukunft ist digital – starten Sie jetzt mit der Umstellung auf E-Rechnungen! 🚀

🔎 Fragen? Informieren Sie sich regelmäßig bei offiziellen Stellen wie der IHK oder dem Bundesfinanzministerium über Updates zur E-Rechnungspflicht.


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